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Betrag herab schädlich, und der Schaden steigt in direktem Verbält-niss der Mehrausgaben. Wenn die Kote im Prinzip wohltbätig undfruchtbringend wirkte, so könnte man sich schon alle paar Decennieneinmal eine Störung in der Einlösung gefallen lassen, gegen die sichja auch Depositenbanken nicht absolut schützen können, da sie eben-falls einen grossen Theil ihrer Bestände in Wechseldisconten anlegen.AVer wird überhaupt daran denken, dass man mit Beseitigung derKoten alle falschen und faulen Credit-Operationen beseitigt hätte?
Jene Fragen der absoluten oder relativen Maximalsummen undder Sicherstellung haben also, für den von uns eingenommenen Stand-punkt, kein prinzipielles Interesse. Es soll deshalb hier nur neben-bei gesagt werden, wie die Sicherstellung der schliesslichen Ein-lösung der Banknoten durch subsidäre A 7 erhaftuug des Gesammt-Gapitals der Banken allerdings erreichbar, ja vielleicht bei denmeisten deutschen Banken erreicht ist, wie dagegen die jederzeitigeunmittelbare Einlösbarkeit gegen Metallgeld, von dem in derSegel nur ein Dritttheil zur Bedeckung vorhanden, eine Chimäre istund bleibt. Das A’ersprechen, die Banknote jederzeit sofort gegenbaar einzulösen, basirt doch auf der A'oraussetzuug, dass die Decknngs-wechsel unter allen Umständen am Verfalltag baar bezahlt werdenund dass der Metallvorrath bis zu diesem Zeitpunkt ausreichen werde,— beides Voraussetzungen, die mehr als problematisch sind. EinenPrivatmann, der Sola-Wechsel auf Sicht (das sind Banknoten) gegenDreimonats-AA^echsel austauseht, in der Hoffnung, dass dieser Wechselfrüher eingehe, als jene Solawechsel präsentirt werden, nennt manleichtsinnig; ist es damit anders, wenn ein Bankinstitut dasselbethut uud noch dazu in Summen, die vielleicht sechsfach sein Ver-mögen übersteigen? Kleine Krisen können Banken überstehen, indemsie die Verlegenheiten von sich auf ihre, früher Credit geniessendenKunden abwälzen; grosse Krisen haben sie, unter Intakthaltung derEinlösbarkeit, noch niemals überstanden. Dies lehrt die ganze Ge-schichte des Bankwesens, von der ältesten bis in die neueste Zeit,wo die mustergültig verwaltete, mit einem verhältnissmässig unbe-deutenden L eberschuss von ungedeckten Koten in den Krieg eintre-tende französische Bank, schon am 12. August 1870, nach einigenverlornen Schlachten, die Einlösung ihrer Koten snspendiren musste,gerade wie dies auch 1848 stattfand. Wer zweifelt aber daran, dass,wenn wir diese Schlachten gegen Frankreich , wenn wir Köuiggrützgegen Oesterreich verloren, die Preussische Bank und mit ihr sämmt-liehe deutschen Kotenbanken sofort ein Gleiches hätten thun müssen?