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Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
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In der Reihenfolge, in welcher wir die Ursachen der Kriseund ihre Verschärfung besprochen haben, soll nun eine kurze Erör-terung folgen, wie und wo gebessert werden muss. In erster Liniekommt hier also die neue Aktiengesetzgebung zur Sprache.Wir haben uns schon ausgesprochen, wie der grösste Theil der Aus-schreitungen durch den Schaden, den sie angerichtet haben, durchdie Erfahrung der Betroffenen, in Zukunft verhütet werden wird.Wir haben uns ferner unbedingt für das, dem Gesetz zu Grundeliegende Prinzip der Aktienfreiheit, des Wegfalls des Concessions-wesens und der staatlichen Bevormundung erklärt. Dennoch haltenwir Abänderungen vieler Einzelbestimmungen und Zusätze von grosserTragweite, für ebenso nothwendig als heilsam. Die Presse beschäf-tigt sich schon längst mit dieser Frage, jedoch meist in einer Rich-tung, die uns den Kern der Sache wenig zu treffen scheint. Mansucht nach gesetzgeberischen Bestimmungen, um betrügerische Hand-lungen oder Vorspiegelungen hei den Gründungen schärfer charak-terisiren und leichter bestrafen zu können; man will die Befugnisseder General-Versammlungen erweitern, das Strohmännerthum, denEinfluss der Aufsichtsräthe durch künstliche Mittel oder Strafbestim-mungen beseitigen u. s. w. Es ist gewiss höchst wünschenswert!),wenn gewiegte, der Materie kundige Juristen, die sich des Zusam-menhangs solcher Bestimmungen mit den Grundsätzen wirthschaft-licher Freiheit bewusst sind, die richtigen Formen und Bestimmungenfür Feststellung strafbarer Vorspiegelung auffinden, und so die Mora-lität des Aktienwesens festigen, ohne den gesunden Unternehmungs-geist zu lähmen. Allein wir glauben dennoch, dass die in der letz-ten Krise zu Tage getretenen Ausschreitungen durch solche ver-schärfte Bestimmungen sehr wenig eingeschränkt worden wären;die Umgehung bleibt, wenn die wirtschaftliche Freiheit gewahrtwerden soll, stets eine gar zu leichte Sache, und Vorsicht und thätigeTheilnahme des Einzelnen in Wahrung seiner Interessen, kann nichtdurch staatliche Maassregeln oder Fürsorge ersetzt werden. Wirsuchen den Punkt, wo geändert werden muss, um der Wiederkehrvon Ausschreitungen einschneidend vorzubeugen, ganz anderswo.Wir erkannten schon oben das Uebel nicht in der wirtschaftlichenNatur, oder dem durch langjährige Uebung vieler Länder ausgebil-deten Organismus der Aktiengesellschaften, sondern in der durch dieneue Gesetzgebung eröffneten Möglichkeit, die Bildung von Gesell-schaften, ganz abgesehen von ihrer künftigen wirtschaftlichen Basis,für sich zu einem Spekulationsgegenstand, zur Realisirung von Grün-