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Zur Geschichte der Goldwährung / von Karl Helfferich
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teudsteu Nationen strebte. Wollte Deutschland , das ohnedies zurVereinheitlichung seines Wirrwarrs von Münzsystemen eine Münz-reform nicht mehr lange hinausschieben konnte, bei der Silber-währung bleiben, so wäre es in der größten Gefahr gewesen, sichim Weltliaudel zu isoliren. An die Annahme der Doppelwährungaber war damals überhaupt nicht zu denken. Man stand unterdem frischeu Eindruck des Yersageus der Doppelwährung in derlateinischen Münzuniou, und ferner sali mau diesen Doppel-währuugsbuud in Erwägungen begriffen, welche auf die gesetz-

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liehe Annahme der Goldwährung hinausgingen. Es kam hinzu,dafs in Frankreich , dem einzigen Land, welches 1805 noch ander Doppelwährung festgehalten hatte, die Goldwährung immermehr Anhänger gewann. Noch im Frühjahr 1865 hatte sich dorteine Kommission mit 5 gegen 3 Stimmen für die Beibehaltungder Doppelwährung entschieden. Dagegen erklärten sich bereitsim Jahre 1868 bei einer Enquete von 66 Handelskammern 45 fürdie Goldwährung, und die Mehrheit der Encpietekommission be-antragte Sperrung der freien Silberprägung uud Degradirung derFünffrankenthaler zu Scheidemünzen. Der doppelwähruugsfreuud-liche Finanzminister Magne war mit diesem Gutachten nicht zu-frieden und setzte die Veraustaltung einer neuen Enquete durch,welche vom Conseil superieur du commerce etc. geleitet wurde.Aber diese Appellation des Finanzministers wurde glänzend ver-worfen. Die Kommission, welche bis Ende Juli 1570 tagte, sprachsich mit 17 gegen 6 Stimmen für die Annahme der Goldwährungaus. Höchst wahrscheinlich hat nur der inzwischen ausgebrocheueKrieg Frankreich verhindert den Anträgen dieser KommissionFolge zu geben.

Als Deutschland nach dem Kriege sein Münzweseu ordnete,da konnte es auf Grund der geschilderten Sachlage gar keinanderes Währuugssystem wählen, als die Goldwährung. DieSilberwährung hatte erhebliche Mil'sstände gezeitigt. Sie duldetenur einen ungeuügeuden und verkrüppelten Goldumlauf und för-derte dadurch aufserordeutlich den Umlauf von Papiergeld undBanknoten in kleineren Abschnitten, welche die Solidität desdeutschen Geldwesens beeinträchtigten, aber nicht verboten werdenkonnten, ohne dafs mau dem Umlauf einen Ersatz in einem ge-nügenden Goldumlauf bot. Deshalb erhob sich bei den Berathungender deutscheu Miiuzgesetze nicht eine einzige Stimme zu Gunsten