2Z! Das 6. H.von derabfonderlichen
schaft ausgeben könne, Dannenhero muß sieweichen, sobald die rechte Liebe angehet, daß ist,so bald wir der Gegen-Liebe des andern oder feinerTugend anfangen versichert zu werden, und an?dem vortreflichen Tugenden Platz geben,
48. Laßt uns aber diese Betrachtung, so klarund deutlich sie auch ist, nicht so oben hin berühren,sondern etliche Anmcrckungen daraus herleiten,die nothwendig mit derselben verknüpft seyn müs-sen, obgleich insgemein darwider pfleget angesios-sen zu werden. Erstlich, daß, so lange alszwo Personen einander noch diese sorgsttige Gesälllgeeit erweisen, man sich nichtalieine bereden könne, daß eines des an-dern Gewohnheit annoch suche, und nochKeine gewisse Versicherung davon habe;sondern auch, daß die Person, die uns mit diesersorgfaltigen Gefälligkeit eine lange Zeit begttgnet, entweder uns zu hintergehen suche, wenn sieuns ihrer Liebe zu versichern trachtet, oder aberein Mißtrauen in unsere Liebe setze.
49. Zum ander«/ daß, wann zwo Personen,die bißhero einander dergleichen Gefälligkeit er-wiesen , solche einander nicht mehr bezeigenund doch einander nicht feindseelig »derLaltsinnig ?,<?t??>en, wir solches nicht für einZeichen aufnehmen, als wenn ihr Liebe und^Kim vermindert worden; sondern daß wir viel-mehr daraus schließen, daß sie in ihrer Freund-schaft und A.iebe gnugsame Gegen-Ver,