Z5<5 Das 9. H von der Vernünftigen L.iebe
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Zr haben bißhero von derL.iebe ges-handelt, wie dieselbe nach dem Tuchder Vernunft erwehlet werd?, und aufeine völlige Vereinigung zweyer Gemüther, vonwas Stand und Gerechtste auch seyn mögen,ihrAbsehen richte. Und ist dannenhero nichts mehxin der Lehre von der Liebe übrig, als daß wir sehen,wie dieselbe in denen vter menschlichen Gesell-schaften beschaffen seyn solle, die deshalben na--kürliche Gesellschaften pflegen genennet zu werden,weil sie allgemein seyn bey allen Völckern und keinMensch ist, der nicht in einer von denenseiben, wonicht in allen vieren sich befinde»
Dieses sind die GeselisHaft (1) zwischenMann und LVeib, (2) Eltern und Rindern,<z) Herr und Anecht, (4) ObrigIeit undUnterthanen- Von deren Beschaffenheit undwas nach denen Regeln der Berechtigtes einer je-den Person, so darunter Kbet, ihre Pflicht-Schul-digkeit sey, wir nicht '.vsitlauftiger handeln wollen^weil wirsolches anderswo gethan, und a^ch sonstenviele von diesen Dingen insgemein beiandt sindund mehr zur Erklährung des Rechts derNatueals zur Sitten, Lehre gehvrm; sondern wir nool-len nur sehen, was die Liebe in denenseiben zu wir-cken und zu verrichten habe.
z. Zwar wenn wir dieselben insgesamt oben-hin ansehen wollen, so scheinet es, daßdieLiebe
eben