z<54 Das 5. H. von der vernünftigen Liebe
Vertrauens vollen Gutthätigkeit ausge-standen hätten, weil es sehr öfters geschiehet, daßdiejenigen, die die Proben der Gefälligkeit ausge-halten, uns verlassen, und ihre Ungleichheit zuverstehen geben, wenn sie biß an die Gulthätig-keit gelanget sind. Und vielleicht haben unsereVorfahren hierauf ihr Absehen gerichtet, wennsie eingeführet, daß nach der öffentlichen Verlob,niß und zwischen der völligen Vollziehung, Brautund Bräutigam mit einander cmnoch eine Zeitlangconverürm sollen, und daß sie bey inzwischen ent-standener tödtlicher Feindschaft wieder geschiedenwerden tönten.
»7. Wenn aber die ElMe Gesellschaft ein-mahl vollzogen ist, so ist es kein Zweiffel, daßakleine dieselbiqe recht vernünftig se», worinncnnicht nur alle Güter gemeine sind, sondernauch auf beyden Theilen eine liebreiche Frey«heid und XVechfelsvoeise Gemeinschaft«lles Thuns und Fassens gespührcl wird-Solchergestalt aber ist weder Zwang noch-Herrschaft des Mannes vvnnöthen » als wel-cher nur für die unvernünftigen oder sehr un-vollkommenen Weiber eingeführet worden.Sondern gleichwie dieFrau demMgnn ein demihm gehöligen Thun und Lassen nichts einredet,sondern ans Liebe ihme darinnen beystehel, ss vielihr Vermögen zuläst; Also lastet auch der Mannfeinem Weibe in denen Haußhallunges« Sa-chen, die er nicht verstehet, ihre gleichmäßige
Frey-