in denett mensch!. Gesellschaften. ;6;
Freyheit, und stehet ihr darinnen bei), so viel dasbey denen Völckern eingeführte ciecorum zu-löst. Beyderseits aber lasten sie einander ohneVerdacht und Eyffer die Freyheit mit andern ehr-lichen Leuten von beyderley Geschlechten zu con>verüren, wenn sie nemlich ihrer Tugend zu beydenTheilen wohl sicher sind, und aus denen Regelngefunder Vernunft wohl verstehen, daß die Eifer-sucht und dasMißtrauen nur für die unvernünftigeLiebe gehöre.
18. Solle aber über Verhvffcn eines von bey,den, oder wohl alle beyde in ihrer Wahl sichübereylet haben, und entstünde nach vollzogenerEhe wegen der allzugrossen Ungleichheit und sichäußernden Unvernunft des einen Ehegalten un-ter ihnen Uneinigkeit, die wegen der Hart-näckigkeit des unvernünftlIen Theilsnicht gehoben oder geschlichtet werdenkonte; so ist offenbahr, daß die Meinungen de-rerjenigen Gelehrten, in denen Regeln gesunderVernunft allerdings gegründet seon, welche be-haupten, daß man in diesem Fall die Ehe,Scheidung zu lassen solle. Denn es kan füreinem vernünftigen Menschen keine grössereO.uaal erfunden werden, als wenn er gezwun-gen ist, mit einer unvernünftigen Person in ge-nauer Verbündniß und Gesellschaft ju verblei-ben, und seinen Leib mit selber zu vermischen.Ja es ist mehr als Bestialisch, wenn uneinige undgantz widerwärtige Gemüther keine andere Ge,Z; mein-