,'tt denen menschl. Gesellschaften» z6?
Kinder besorgt zu scyn,und Lerne andere Pflichtoder Freundschaft dieser Obliegenheit vor-zuziehen, wiewohl sie alsdeun nichts unvernünf-tiges begehen, wenn sie diese Auferziehung andernPersonen auftragen , daserne sie nur erkennen,daß hierdurch die Ausbesserung der Kinder ja sowohl oder besser als durch sie selbst erhalten werdenkönne.
-i. Wenn denn dieser Endzweck völlig erhaltenist, und die Kinder zu einer derElcern gleichen ver-nünftigen Aufführung gebracht worden sind;so ist der Vernunft gar nicht zu wider, daß ber-nachmahls zwischen denen ältern und Rin-dern eine so gleiche Ä.iebc entstehe, alssonstenzwischen zween Freunden, die einander familiärsind, seyn kan. Denn wir haben schon oben ge-dacht, daß alle ungleiche vernünftige Liebe dahintrachten solle, daß sie sich in eine gleiche Liebe ver-wandele.
2:. Die Gesellschaft zwischen Herr undAnecht muß auf beyden Theilen , wenn sie ver-nünftig seyn soll, also beschaffen seyn, daß keinesvon beyden das andere verachte, oder auf einigeWeise dasselbiae beleydige, sondern sich Wech-sels-Weise bescheiden und vertraglich gegeneinander bezeigen, auch dasjenige, wassiecinan--der bey Anfang dieser Gesellschaft versprochen,unverbrüchlich halten, und Kiernachst alle nurmöglichste Dienste der L.eutseeligVeit einanderbezeigen, auch die aus Schwachheil menschlicher
Natur