gebracht, daß auch andere, noch rohe Völker, wen»sie sich bilden wollten, dasselbe zum Muster nahmen,und dessen Gesetze einführten. Im gegenwärtigenZeitpuncte geschahe solches von den Ungarn , und ei-nige Jahrhunderte später von den Pohlen. Deutsch-land hingegen fing jetzt an, seine alten einfachen Ge-setze mit dem verwickelten Römischen Rechte zu ver-wechseln, weil dessen bürgerliche Verfassung durchden Wachsthum des Überflusses bereits so sehr ver-feinert und verwickelt geworden war, daß jene nichtmehr für brauchbar gehalten wurden»
Bey dem allen ist die Anzahl der Deutschen Schriften auödiesem Zeitpunkte nur klein. Die bekanntesten davon sind:
1. Eine Übersetzung von Aristorelis Grganon in einerHandschrift zu S. Gallen. Eine kleine Probe daraus befin-det sich in des Herrn AbtGerberrs Itin. ^lemsnn. S.I43des Anhanges.
2. NMeram, anfänglich ein Ordens-Geistlicher zu Ful-da, und hernach Abt zu Ebcrberg in Baicrn, welcher log;starb, und eine doppelte Umschreibung des hohen Liedes hin-terließ , die eine in Lateinischen Versen, und die andere inDeutscher Prose. Die erste gab Menrad Mollher zu Hage -«au 1528, die letzte aber Paul Merula zu Leiden iz-,8 heraus,worauf beyde wieder in Schillers l'iies. abgedruckt wurden.
z. CineS ungenannten Lobgedicht auf den 1075 verstor-benen Erzbischof zu Cöln, Anno, welches Marrin Gpirz zuDanzig 16Z9 heraus gab, und Schiller gleichfalls seineml'Iiesimro einverleibte.
4. Eine Übersetzung der Regel Benedicts aus dem zwölf-ten Jahrhunderte in der Handschrift zu Iwicfaltcn.
5. DaS Apostolische Glaubensbekenntnis; in Nieder-Deutscher Mundart, aus der letzten Hälfte des üten Jahr-hunderts in Boxhorns ttilt. univ. Eckhardts Cstiieciielittleotilcs, und Baumgarrens schon angeführten Einla-dnngsschrist. Ein späteres aus der ersten Hülste des, drev-zehnten Jahrhunderts in der Alemannischen Mundart befin-det sich beym Scumpff, Soldast, Martin Lrusius, Schil-ler , Baumgarren und andern,
Adel. jv. Spr. A 6. Vi»