IV. Deutsche Sprachlehre. 97
keit zur andern so unmerklich, daß es Fälle gibt, woauch der aufmerksamste Beobachter unschlüssig blei-ben muß, zu welcher von beyden sie gerechnet wer-den müssen. Beyspiele davon kommen in der Fol-ge auf allen Seiten vor, obgleich die gewöhnlichenSprachlehrer dergleichen Falle gern zu unterdrückenpflegen, weil sie irrig glauben, daß ihre Regelnschlechterdings alle Falle unter sich begreiffen müß-ten. Die Vocale gehen durch das h so unvermerktin Consonanten über, daß auch manche dasselbe zuden Vocalen, andere zu den Consonanten rechnen.Der Arrikel der verliert sich so unvermerkt in dasPronomen, dieses in das Adjectiv, dieses auf dereinen Seite in das Adverbium, und auf der andernin das Substantiv, das Adverbium in die Partikelu. s. f. daß man die Gränzlinien, wo sich zwey Re-detheile scheiden, nie mit völliger Gewißheit bestim-men kann. Eben das gilt von allen Regeln, undwenn Sprachlehrer hier in streitigen Fallen eigen-mächtig entscheiden oder selbige willkührlich zu einerder entgegen geseßten Ähnlichkeiten ziehen wollen,so verrathen sie ihre Unkunde in dem eigenthümli-chen Gange der Sprache. Aber eben dieses er-schweret auch die Sprachkenntniß, und vermehretdie Ausnahmen von den Regeln, welche sich nur aufdie am meisten hervor stechenden Fälle erstreckenkönnen, daher der Sprachlehrer die Übergänge zwi-schen zwey entgegen gesetzte Ähnlichkeiten entwederals Ausnahmen anführen, oder völlig übergehenmuß.
§. z8. Ausnahmen von den Regeln sind dem- Herrschaftnach in allen Sprachen nothwendig, indem sie je-dcsSprach-derzeit auf das tiefste m ihr Wesen eingewebet sind. Strauchs.Aber wer sagt uns, was wahre Ausnahmen von denRegeln oder Fehler einzeler Personen sind? ZumASeI.S.Spr, ' G GK'ick