IV. Deutsche Sprachlehre. IQ!
dieses Gesetz folgt aus dem Begriffe eines Volkes undeiner Sprache auf die natürlichste und ungezwun-genste Art von selbst. Es hat auch zu allen Zeiten sokräftig über die Beobachtung dieses Gesetzes gewa-chet, daß selbst Monarchen nicht machtig genug ge-wesen, auch nur die geringsten Änderungen in einerSprache einzuführen, eine Erfahrung, welche nebstso vielen andern mißlungenen Unternehmungen die-ser Art einen jeden auf immer von allen Neuerun-gen abschrecken sollte. Daraus folget aber nicht, daßeine Sprache, wenn sie einmahl erfunden und noth-diirftig ausgebildet worden, nunmehr unveränder-lich sey. Sie wird verbessert durch den Wachs-thum einer Nation in Kenntniß, Geschmack undSitten, nicht aber durch die Bemühungen einzelerGlieder, deren Einsichten und Einfälle immer nichtdas Verhältniß zum Ganzen haben, daß sie dieverlangte Wirkung hervor bringen könnten.
z. Seinem Nachbar eine Furche abpflügen, istin allen gesitteten Gesellschaften strafbar, und dasVergehen wird noch größer, wenn der Acker nichtbloß dem Nachbar, sondern der ganzen Gemeindegehöret. Man spricht sich also durch dieses Gleichnißdas Urtheil schon selbst, und gestehet die Unrechtmä-ßigkeit aller Sprachneuerungen deutlich genug ein.Doch ohne mich länger bey dem Gleichnisse aufzu-halten, so ist es doch am Ende ein sehr unbedeuten-der Gewinn, wenn man auch ein Paar Abweichun-gen von deutlich erkannten Analogien wegschaffenkönnte, da noch immer so viele tausend andere übrigbleiben, und immer übrig bleiben müssen, so langees noch Sprache gibt. Aber Verlust und Unschick-lichkeit wird es, wenn mit der weggeschafften Ab-weichung ein wahrer Vortheil wegfällt, oder diöVerbesserung in den ganzen Gang der Sprache nicht
G z paßt.