!V. Deutsche Sprachlehre. 1S7
gemeinste enthält, und daher in Süden und Nordengleich verständlich ist. Von ihr gilt, was von al-len höhern Classen überhaupt gilt; diese enthaltenimmer weniger individuelle Merkmahle, je höher siesteigen;, die Hochdeutsche Mundart ist in Ansehungder provinziellen Bedürfnisse am ärmsten, ob siegleich auf der andern Seite an Ausdrücken für all-gemeine Begriffe die reichste ist. Sie mit den Ei-genheiten der Provinzen bereichern wollen, würdenichts anders heissen, als ihre allgemeine Verständ-lichkeit vernichten und sie von einer höhern Classezu einer niedern Gattung herab setzen.
Wenn man also von dem allgemeinen Gebrau-che in Sprachen redet, so verstehet man das, waswirklich allgemein ist, das ist, was von dem größtenTheile, mit Weglassung aller individuellen, localenund provinziellen Eigenheiten, gilt. In einer durchWissenschaften und Geschmack ausgebildeten allge-meinen Schriftsprache, dergleichen die Hochdeutscheist, bestehet dieser allgemeine Gebrauch in der Über-einstimmung der besten und weisesten Schriftsteller.
Das können nun freylich keine andern seyn, alswelche mit hinlänglicher Kenntniß der Sachen, einegelehrte Kenntniß ihrer Sprache und zugleich Ge-schmack genug besitzen, sich in allen Fällen auf dietreffendste, richtigste und edelste Art auszudrucken.Allein es müssen alle drey Erfordernisse beysammenseyn, Kenntniß der Sachen, weil man deutliche Be-griffe haben muß, wenn der Ausdruck in jedem Falledem Gedanken auf das genaueste angemessen seynsoll, gelehrte Kenntniß der Sprache, ohne welcheman nie vor Sprachfehlern sicher ist, und Geschmack,eine der vorzüglichsten Eigenschaften, welche, wennsie im hohen Grade vorhanden ist, oft den Mangelder Sprqchkenntniß ersetzet; Geschmack, nicht nur
edel,,