Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
109
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IV. Deutsche Sprachlehre. ZO9

auch andere lehret, nur daö Gute und Schöne, wasschon in der Sprache wirklich da ist, anzuwendenund nachzuahmen.

§. 41. Indessen umfasset der Sprachgebrauch Gcsehge,nicht alle mögliche Fälle, welche in einer Sprache bendeThei-vorkommen, können, und ist daher auch in dieser le m derRücksicht kein Tyrann. Solche Fälle lmn müssen Sprache,nach andern Gründen bestimmet werden, welchedoch jenem untergeordnet sind. Es stehen demnachdie gesehgebenden Theile in der Sprache folgenderGestalt unter einander.

1. Der Sprachgebrauch, als die höchste undunumschränkteste Macht; was dieser einmahl ent-schiede» hat, ist unwiderruflich entschieden, er müßte denn selbst für gut befinden, in seinen einmahlgetroffenen Verfügungen eine Änderung zu treffen.Ganz Deutschland nennet den einen Bedienten,der einen andern bedienet, so sehr es auch wider dieNatnr dieser Participien ist; der allergrößte Theilvon Deutschland schreibt und spricht dreyßig, vier-zig, sechzig, obgleich die letzte Sylbe von zug her-kommt; ganz Deutschland braucht das Frauenzim-mer von einzelen Personen, so sehr es auch wider alleAnalogie ist; ganz Deutschland sagt das TVeib, sosehr es auch eine weibliche Person bedeutet; ganzDeutschland schreibt und spricht Knoblauch, ob-gleich die erste Hälfte von Rieben, spalten, fürI.Io-belauch, ist, Aalraupe, obgleich die letzte Hälftevon rauben ist. Das Zahlwort zwey nach den drey.Geschlechtern zu biegen, zween, zwo, Zwey, istwider den Hochdeutschen Sprachgebrauch, ob esgleich von einigen nach dem Muster einiger Ober-deutschen Provinzen geschiehet. Diese und unzähli-ge anders Falle sind Ausnahmen von den Regeln,

nicht