Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
113
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IV. Deutsche Sprachlehre. uz

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Und unvollständig, daß sie zur gründlichen Erler-nung einer Sprache nicht hinreichen. Das Eige-ne jeder Sprache muß in ihr selbst aufgesucht wer-den; die bemerkte Analogie gibt die Regeln, unddie Abweichungen des Sprachgebrauchs machen dieAusnahmen von den Regeln aus. 2. Da dieSprachregeln bloße Erfahrungssätze sind, so sindsie auch nur wahrscheinlich, und können nicht andersals durch Beyspiele erwiesen werden. Philosophi-sche Beweise sind hier theils unmöglich, theils nichthinlänglich, weil in einer Sprache nichts vorhan»den ist, wovon nicht auch das Gegentheil Statt fin-den könnte, und in andern Sprachen wirklich Stattfindet, z. Da die Sprache mit der Erkenntnißund Cultur eines Volkes steigt und fällt, so müßenauch die Sprachregeln dem jedesmahligen Zustan-de einer Sprache und ihrem Gebrauche auf das ge-naueste angemessen seyn. Sie müssen die Sprachenicht um halbe oder ganze Jahrhunderte Zurück se-tzen, noch weniger aber ihr um eimge Jahrhundertevorgreiffen wollen, weil kein Sterblicher wissenkann, was für einen Gang die Cultur, und folglichauch die Sprache, in der Zukunft nehmen wird»4. Sprachregeln, welche die allgemeine Spracheeines ganzen Volkes umfassen und darstellen sollen,müssen aus dessen allgemeinen Schriftsprache, folg-lich im Deutschen aus der Hochdeutschen Mundart,gesammelt werden. Mundarten können hier keineRegeln geben, ob sie gleich zur Erläuterung undBegreifflichkeit mancher Regeln gebraucht werdenkönnen.

§. 4Z. Hieraus fließen aber auch zugleich die PflichtenPflichten und Befugnisse eines Sprachlehrers. Er »nd Besiig.ist nicht Gesetzgeber der Nation, sondern nur derSammler und Herausgeber der von ihr gemachten ^'^^At.el,/V.Spr. H Gese-