z. Geschlecht. §. 149.150. Z5Z
niß, Hinderniß, Mißverständniß, Verhältniß,Vcrhängniß, Verlöbniß, Vermächrniß, Ver-säumnis, Verzeichniß, Verständniß, Zeugniß.
Einige ältere Sprachlehrer haben die Regel ge-geben, daß diejenigen Wörter aufniß weiblich sind,welche ein Abstractum, diejenigen aber sächlich, wel-che ein Concretum bedeuten, daher sie auch Ärger-nis) und Bedürfniß in beyden Geschlechtern ge-braucht wissen wollten, je nachdem es eines oder dasandere bedeutete. Allein diese Regel war bloßwillkührlich, und nicht aus der Sprache selbst ge-schöpft, indem die meisten der obigen Wörter oh-ne Unterschied des Geschlechts sowohl cvncret alsabsiract gebraucht werden. Im Oberdeutschen, wonoch weit mehrere Wörter mit dieser Ableitungssyl-be üblich sind, ist ohne Unterschied der Bedeutungdas weibliche Geschlecht am gangbarsten.
§. 150. Die zusammen gesetzten Wörter behalten Der zustm«das Geschlecht der besiimmtenHälfte, folglich des wen gesciz-letzten Theiles der Zusammensetzung, der Archen? ""W-mer.rarh, das Rachhaus, der Maßstab. Indessensind doch auch einige ausgenommen: die Neun-auge, welche in Obersachsen unter dem Nahmender Briefe am bekanntesten ist; die Nachricht,dagegen Bericht und Unterricht männlich sind;die Antwort, so fern man es als eine Zusammen-setzung von das lVorr ansehen will; das Tageslohn, Macherlohn, das Druckerlohn, und nochverschiedene andere mit Ü.ohn zusammen gesetzte,dagegen das einfache nebst den ZusammensetzungenArbeitslohn, Gnadenlohn, Hürcrlohn, Dienst-lohn, im Hochdeutschen männlichen Geschlechtessind; der Abscheu, dagegen man sagt die Scheu;der Besuch und das Gesuch; der Verhaft, aberAdel.jL.Spr. Z die