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Bd. 1 (1782)
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394
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Z94 i.TH.2.Abschn. 2.Kap. Substantiv.

lichen Folge, den ersten, zweyten Fäll u. s. f.benennet.

Ich weiß niemanden, welcher die Verhältnisse,die die Casus ausdrucken, genauer und richtiger un-tersucht und bestimmt hatte, als Herr Rector klei-ner in der schon mehrmahls angeführten philoso-phischen Sprachlehre, womit man noch des Hrn.Moritz kleine Schrift von dein Unterschiede desAceusarivs und Dativs, Berlin , 1781. verbin-den kanru l ^ ^ ^ ^

Casus retti §. i?Z« Da der Nominativ und Vocativ dasund vbiiqui. Subject unmittelbar nennen, oder das Prädicat un-mittelbar von demselben sagen, so werden sie Ca-sus recti, die übrigen aber obliqui genannt, weilsie sich nur durch einen Umweg auf das Subject be-ziehen. Da cklle in dem vorigen bezeichnete Ver-hältnisse an einem Substantive Statt finden kön-nen, mag einzeln oder mehrfach seyn,'so müs-sen sie auch sowohl im Singular, als im Plural, anden Nennwörtern bezeichnet werden können.

Bicgungs- §-174. Die Art, wie dieses geschiehet,,ist nichtsylben für in allen Sprachen gleich. Die Deutsche verrichtetdie Decli- solches durch gewisse Wurzellaute, welche dem Wortenatwn. angehänget werden, ist aber damit sehr sparsam um-gegangen, theils weil ihre Urheber von diesen Ver-hältnissen sowohl überhaupt, als auch in jedem ein-zelen Falle, nur sehr dunkele Begriffe haben konnten.

Für den Nominativ des Singulars hat siein Ansehung der Substantive keine eigene Biegungs-sylbe, wenn man nicht das weibliche sowohl als dasmildernde e dafür annehmen will, welches sich doch,im Ganzen genommen, nur an wenig Wörtern be-findet. Hingegen haben die Bestimmungswörterdes Substantivs, welche in vielen Fällen du voll-ständig-