Von dem Pronomme. §.351.352. 695
unpersönlichen Zeitwörtern werden wir noch einmahlvon diesem es reden müssen.
2. Possessive Pronomina.
§. z;i. Diese bestimmen den zufälligen Umstand Jhre Erkl»des Besitzes in Ansehung der Person, oder der Per- '"ug.son in Ansehung des Eigenthumes. Sie sind vonden Wurzellauten der vorigen abgeleitet, und vonzwiefacher Art. i. Eoncrem, welche den Umstandder Person, als dem Substantive einverleibt, darstel-len, und daher auch Adjectiva genannt werden kön-nen: mein, dein, sein, ihr, unser und euer;und 2. Zlbstracta oder Substanciva, welche vonden vorigen abgeleitet sind, und in dem Pronominedie Sache mit dem Nebenbegriffe des persönlichenBesitzes, als ein selbständiges Ding, ausdrucken.
§. Z52. Die Possessiva sind Bestimmungswör- Ihre Fle-ter mit unvollkommenen Biegungslauten, indem sieim Singular im männlichen und sächlichen Nomi-native und im sächlichen Accusativs fehlen. Inden übrigen Endungen aber sind sie vollständig vor-handen. In unser und euer scheinet die Sylbe erdie FlexionS-Sylbe zu seyn, allein sie ist es nicht,sondern die Ableitungssylbe, wie bereits in dem vo-rigen Kapitel gezeiger worden»
Die Possessiva sind Bestimmungswörter, wel-che den Umstand des Eigenthumes in Rücksicht aufdie Person bezeichnen. Sie beziehen sich daherganz natürlich auf zwey selbständige Dinge, auf diePerson, welcher das Eigenthum zuerkannt wird, undauf die Sache, deren Eigenthum bestimmet wird.Da beyde von verschiedenen Zahlen und Geschlech-tern seyn können, im Deutschen aber die Bestim-mungswörter des Substantives das Geschlecht und- ' , Xr z die