Von dem Verbo. §.395.396. 75»
Hierauf gründet sich nun die Verschiedenheil,welche wir unter den Verbis antreffen.
§. Z95. In Ansehung des prädicates ist das- Vcrschie-selbe entweder vollständig, wenn es keiner weitem ^'nhe-t mErklärung bedarf: die Sonne scheiner, der ^/^sRrani'e schläft, Carl lernet, die Erde bebet. ^6.'Oder es ist unvollständig, d. i. es druckt etwas aus,'was noch einen BeysaH erfordert, wenn das Prädi-cat seine völlige Verständlichkeit haben soll. Der-gleichen sind Z.V. seyn, haben, werden, wol-len, können, dürfen, sollen, müssen, lassen,mögen u. s. f. welche einen zufälligen Nebenum-stand bezeichnen, welcher sich bey allen Prädieatenbefinden kann, und daher näher bestimmt werdenmuß. Da die bisherigen Sprachlehrer nicht gutgefunden, die Verba von dieser Seite Zu betrachten,so hat man ihnen in Ansehung dieser Verschieden,heit auch keinen Nahmen gegeben. Indessen istdieser Umstand wichtig, theils weil der Begriff ei-nes Hülfswortes darauf beruhet, theils aber auchweil die Verbindung eines Verbi mit dem andernim Syntare daraus ihre Aufklärung erhält. Wirkönnen daher jene Dcrba compleca, vollständi-ge Derba, diese aber incompleca, unvollstän-dige, nennen.
§. 396. Bey jeder von beyden Arten findet wie- Fort-
der eine doppelte Verschiedenheit Statt. Das Prä- s^ung.
dicat, welches das Verbum bezeichnet, ist entweder i"'"^"'', . / ^ /-.s^ ^- ,. transitiv»,,
etwas, das an dem selbständigen Dinge, welchem
es beygeleget wird, allein vorgehet, oder etwas, dasaußer demselben Start findet, daher denn Zwey selb-ständige Dinge erfordert werden, wenn es seinevöllige Verständlichkeit erhalten soll, dasjenige,welchem das Prädieat eigentlich einverleibet wird,
uns