752 i.TH. 2.Abschn. 7. Kap.
Und welches sich thätig verhält, und dasjenige, aufwelches? sich der Begriff des Prädicates erstrecket,und welches leidend ist. Die erstem hciffen Neu-tra, noch bestimmter und richtiger aber Intransi-tiva, weil der Begriff des Prädicates sich nicht wei-ter als auf sie selbst erstreckt, und bezeichnen entwe-der eine Beschaffenheit, wie glühen, glänzen,blühen, oder einen Zustand, suzen, stehen, schla-fen, träumen, liegen, oder eine Handlung u. s. f.Siehe bey den Verbis Neurris.
Verbum H. Z97. Die Transitiva legen dem selbständi-Transiti- Dinge etwas bey, welches außer demselben aneinem andern selbständigen Dinge vorgehet. Sieerfordern daher zu ihrer Verständlichkeit zwey selb-ständige Dinge, wovon sich das eine thätig, das an-dere leidend verhält. Der Natur der Sache undden gewöhnlichsten Fallen nach ist ^as Subject alle-mahl das handelnde oder thätige ^. ing, und wennein Cransmvnin nur dieses Verhältniß allein aus-druckt, so heißt es ein Activum, und die dazu be-stimmte Form die active. Allein, da auch Fallevorkommen können, wo das Subject der leidendeGegenstand ist, so hat man dazu in manchen Spra-chen eine eigene Form des Verbi, welche die passi-ve Form, ein solches Verbum aber ein Passivumgenannt wird. Die Deutschen haben keine eigeneForm für das Passivum, sondern muffen selbigesumschreiben. Da das Intransitivum keinen lei-denden Gegenstand außer sich hat, so bedarf es auchNur einer Form.
Reclpkö- §. zy8. Die beyden selbständigen Dinge, welchezur Verständlichkeit eines Verbi transitivi gehören,sind entweder von einander verschieden, welches derW ölMichsie Fall ist, oder sie sind nicht verschieden,
sondern