Von demVerbo. §.W?.Z9Y.
sondern das thätige Ding ist zugleich das leidende,indem das Verbum activum seinen thatigen Be-griff auf das Subject zurück führet. Man nennetdergleichen Verba, vermittelst welcher solches ge»schiebet, )^eciproca, ob sie sich gleich in der Form ^von den übrigen Activis nicht unrerfcheiden, derBe-deutung nach aber wahre Intransitiva sind, indemsich das Pradicat des Verbi nicht außer dem Sub-jecte erstrecket. Sie erfordern ein Pronomen reci-procum, und sind entweder von Natur reciproca,welche auf keine andere Art üblich sind, wie sichgrämen, oder nur dem Gebrauche nacb, da alleActiva und viele Neutra zu Reciprocis weroen ken-nen, wenn nur ihr thatiger Begriff auf das Subjectzurück geführet werden kann.
§. Z99. Ein anderer Unterschied unter den Ver- Facti'twa,bis in Ansehung des PradicctteS, welches sie bezeich- 2n-uttivanen, erstehet durch die Ableitung, wenn, wie schon ^' ^im vorigen gezeiget worden, die Grundbedeutungeines Verbi durch Hinzufügung eiueS Nebenbegrif-fes anders bestimmt wird. Dadurch, entstehen imDeutschen Facritwa, wenn die Bewirtung einesZustandes oder einer Handluug an dem leidendenGegenstande ausgebruckt wird, beirzen, beiffenmacye», jchrveininen, schwimmen mach?n, sio,ßen, stießen machen, tränke», trinken machen;Itcr^tivv; oderreczlie.irativa, wenn eine Wie-derhohlung, Imenswa, wenn eine Verstar«kung des Grundbegriffes, Dilninuciva, wenn eineVerkleinerung des Grundbegriffes, Dcslderari?va, wenn ein Verlangen nach dem Begriffe derWurzel, und ^jnmarlva, wenn der Begriff einerNachahmung m, dem Verbo felbst bezeichnet wird.S. §. ?94-
Adel. L>. Spr. Bbb §. 400.