Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
760
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76o Th. 2.Abschn. 7. Kap.

GerlZiidia und Supina haben die Deutschen nicht, sondern müssen selbige, wenn sie in andernSprachen vorkommen, umschreiben.

Tempus. H. 405. Das nächste, was sich hierauf an deinVerbo bestimmen lässet, ist 4. die Zeit, in weicherdas Pradicat dem Subjecte zukommt, Tempus .Diese kaun eigentlich nicht mehr als dreyfach seyn:die gegenwärtige Zeit, Tempus präsens' die ver-gangene Zeit, Tempus Präteritum, und die zu-künftige, Tempus futurum. Die gegenwärtigeZeit, kann nur auf einerley Art gegenwärtig seyn;all/-i bey dem vergangenen und zukünftigen findenverschiedene Grade und Bestimmungen Statt, da-her sich jede dieser beyden Zeiten wieder in mehrere,Unterarten abtheilen lasset. Sehr ausgebildete undbiegsame Sprache!, haben daher gar viele Tempora,und können den Umstand der Zeit mit vielfache:: Ab-änderungen und Bestimmungen ausdrucken. DieDeutsche Sprache ist auch hierin sehr sparsam ge-wesen , daher sie eigentlich mir zwey Zeiten hat, daspräjeus und i>as Imperfectum, alle übrige aberdurch Umschreibung bilden muß.

Person« §. 4"?. 5- Endlich läßt sich das Prädicat, wel-

u»d Nume- ches dem Subjecte einverleibet werden soll, auchnach den drey Personen desselben bestimmen, und dajede Person wieder entweder einfach oder mehrfachseyn rann, so wird auch dieses zugleich mit bezeichnnec; pcrsona und Numerus. Die Bezeichnungder Person muß den Deutschen das wichtigste beydem Verbo geschienen haben, indem sie selbige nichtallein am Ende des Verbi durch eigene Personen-Laute, sondern zum Überflüsse auch noch vorn durchdie Prononuna bezeichnen.

§. 408.