Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
761
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Von demVcrbo. §.408.409. 761

§. 408. Alle diese und ähnliche Verhältnisse, W^s con-welche eine Sprache hergebracht hat, an dein Wur- iu^rcnzelworte des Verbi ans die gehörige Art bezeichnen,heißt conjugiren, und die 2lrt, wie solches an ei-ner beachtlichen Anzahl von Verbis auf eine über-einstimmige Art geschiehet, eine Conjugation.ConsUgiren heißt eigentlich verbinden, nnd mansieher bald, daß die ältern Sprachlehrer, welche die-ses Kunstwort einführecen, von der Sache selbst nurdunkle Begriffe hatten. Einige Deutsche Sprach-lehrer, welche glaubten, daß eine Deutsche Sprach-lehre nothwendig Deutsche Kunstwörter haben müs-se, führten dafür abwandeln und Abwandelungein; allein dieser Ausdruck sagt von dem Wesen derSache noch weniger, und ist bloß willkührlich, da-her der Lateinische Ausdruck, um der allgemeinenVerständlichkeil willen, immer noch den Vorzugverdienet.

Eine Conjugation entsiehet aus der überein-siimmigen Art, wie die Verhältnisse an dem Wur-zelworte eines Verbi bezeichnet werden. Wir ha-ben daher nur eine gedoppelte Conjugation, die ir-reguläre, die ursprüngliche und älteste, welche sichzum Theil noch auf das Hörbare stützet, und diereguläre oder regelmäßige, welche die Verhält-nisse mehr nach klaren Begriffen bezeichnet, und dievergangene Zeit durch r ausdruckt, welches mit denPersonen-Endungen in dem Imperfecte re, lest,te, ren, rer, ten lautet.

H. 409. Eigentlich kann nur dasjenige zur Eon- Deutschejugation gerechnet werden, was unmittelbar an dein ^».«sa-Wurzelworte des Verbi selbst bezeichnet wird, undalsdann ist die Deutsche Conjugation sehr einfachund leicht. Sie hat nur eine ^orm, wo nach das

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