Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
763
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Von dem Verbo. §.409. 76z

Ein jedes Verbum wird in einer jeden Spra-che, welche ihre Verba conjugiret, so gebildet, daßdie jedesmahligen Verhältniße und Unistände aufdie in einer jeden Sprache eingeführte Art an deinWurzelworte bezeichnet werden. Das Wurzelwortist ursprünglich eine Interiection, oder ein Adver-bium, seltener ein Substantiv. Die Bezeichnungder Verhältniße, welche dieses Wurzelwort zu ei-nem Verbo machen, geschiehet entweder ganz oderdoch zum Theil nach der dunkeln Empfindung desHörbaren, wo besonders die vergangene Zeit durchden höhern, noch häufiger durch den tiefern Vocalausgedruckt wird: ich falle, ich fiel; ich fliehe,ich floh; ich binde, ich band, buud, doch da-von bey der irregulären Conjugation; oder nach kla-ren Begriffen des Verhältnisses oder UmstandeSselbst, folglich in allen ähnlichen Fällen auf eine ein-förmige Art, wie in der regulären Conjugation.Man gebraucht dazu gewisse unbestimmt tönendeWnrzellaute, welche keine leeren Schälle find, son-dern allerdings ihre Bedeutung haben, oder dochehemahls hatten, aber freylich nur eine dunkele.

Diese Wurzellaute sind im Deutschen sehr ein-fach, daher auch die ganze Deutsche Conjugation soeinfach ist. Sie sind zur Bezeichnung des Vergan-genen, t, ich lob-c e, gelob-r; zur Bezeich-nung des Infinitives cn, lob - cn, und zur Bezeich-nung der drey Personen, im Singular c, esr oder jt,er oder t, und im Plural cn oder n, er oder r, undcn oder n. Da diese Wurzellaute wegen ihrer Ein-fachheit von Anfang an schon dunkel tönetcn, abermir der Zeit noch unbekannter und unbestimmterwurden, so kam man ihnen durch Beysähe zu Hül-fe, daher erhielt das Participium Präteriti mit derZeit das sogenannte <iULmenrum ge, ge-lob-t,

und