Von dem Verbo. §.410. 765
allein alle übrige Zeiten umschreiben, welche die la-teinische und andere Sprachen aus sich selbst bilden,sondern es läßt sich vermittelst derselben auch einPassivum, aber freylich auch nur durch die Um-schreibung , bilden. Man bezeichnet also:
I- Im Indicative und Conjunctive des Activiund NeutriuS:
1. Die gegenwärtige Zeit, oder das Präsens,an dem Verbs selbst, so daß nur die Biegungszei-chen der Personen e,est, er, und im Plural en,et, enan die Wurzel angehänget werden.
2. Die vergangene Zeit, oder das präteri?rum, nach zwey Stufen.
-1) Ohne Beziehung auf eine andere Hand-lung, das perfecrum, welches, durch Umschreibung,mit dem Participio der vergangenen Zeit und demPräsenti der Hülfswörter haben und seyn gebildetwird: ich habe gelobt, ich bin geredet.
b) In Beziehung auf eine andere Hand-lung, wo wieder zwey Fälle Statt finden:
«) Wenn die eine Handlung noch nichtvöllig vorüber ist, wenn die andere anfängt, als ichihn lobte, lächelte er; das Imperfectum, wel-ches aus dem Verbo selbst gebildet wird, und zwarin der regulären Conjugation durch Einschiebungdes WurzellautcS t zwischen dem Wurzelworte desVerbi und den obigen Personen-Endungen ichlob--r-e, du lob-r>est u. s. f»
6) Wenn die eine Handlung schon völ-lig vorüber ist, wenn sich die andere ansängt, daspluscuiamperfectum, gleichfalls mildem obigenParticipio, und dem Imperfecte der Hülfswörterhaben und seyn: als ich ihn gelobt hatte, dalächelte er.
Z. Die