Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
769
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Von dem Verbo. §.41-). 769

ren, scbmettren, andren. Die abgeleiteten Ver-ba auf en, werfen zur Vermeidung zweyer auf ein-ander folgender tonloser Sylben, das e der Ablei-tungssylben weg, segnen, regnen, sehnen, stöh-nen, für segenen. regenen u. s. f. Gemeiniglichlegt man dem Infinitive die gegenwartige Zeit bey;allein er bezeichnet eigentlich gar keine Zeit, sonderndiese muß, wenn sie bestimmt werden soll, besondersausgedruckt werden; die gegenwärtige durch einAdverbium der Zeit, die vergangene durch das Par-ticipium Prateriti und den Infinitiv von habenoder seyn, die künftige aber mit dem Infinitive desHülfswortes werden: loben, jerzr loben; gelo-bet haben, gegangen seyn; loben werden, ge-hen werden.

IV. Das Participium kann eigentlich nichtals ein !11odus des Verbi angesehen werde«?, son-dern ist ein von dem Verbo abgeleitetes Beschaffen-heitswort, welches von dem Verbo den Nebcnbe-griff der Zeit beybehalt, sich aber übrigens in nichtsvon dem Adverbio unterscheidet. Wein indessendaran gelegen ist, es bey dem Verbo zu lassen, derkann es als einen Modum erklären, welcher den Be-griff des Verbi ohne Bezeichnung der Person, abermit Bemerkung der Zeit, als eine bloße Beschaffen-heit prädiciret. Da das Deutsche Verbum nurzwey Zeiten aus sich selber machen kann, so ist auchnur ein gedoppeltes Participium möglich:

1. Der gegenwärtigen Zeit, welches dem In-finitive ein d anhänget, tiebend, schreibend,gehend.

2. Der vergangenen Zeit, welche in den regulä-ren Verbis der Wurzel einer oder r, in den irregulä-ren aber gemeiniglich ein en anHanger, und zu c esto

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