Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
787
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Von dem Verbo. §.419. 787

pium Präteriti en, entweder zu unbestimmt war,oder auch Mißdeutung mit dem Infinitiv mache»konnte, zumahl da jenes durch die Vorsylbe ge nochnicht auf eine bestimmte Art von demselben unter-schieden war: so wählte man dafür das bestimmte-rer, welches als der Ausdruck sowohl des Vergan-genen, als des Vollendeten, das Imperfect undParticipium Präteriti bildete. So entstanden nun-mehr die regulären Verba. Die alten irregulärenblieben um der allgemeinen Verständlichkeit willenzwar, was sie waren; allein man machte doch nachund nach allerley Versuche, sie den regulären näherzu bringen. Brennen hatte im Imperfectabrunn, im Participio Iebrunne»», bey mehr Cul-tur , brann, gebrannt». Um es der regulärenForm näher zu bringen, ward daraus mit dengewöhnlichen Biegungssylben brannte und ge-brannt. Hätte man nicht der allegmeinsn Ver-ständlichkeit schonen müssen, so würde man sogleichgebrennc und brennece gesagt haben, wie jetzt schonnicht selten geschiehet.

Hieraus I^olget nun: 1. die irregulären Zeitwör-ter und ihre Formen sind die ältesten in jeder Spra-che, und je irregulärer sie sind, desto älter sind sie.2. Die irreguläre Conjugation bieget die Wurzel,und diese Biegung gründet sich ganz aus die dun-kele Empfindung des Hörbaren; die reguläre Con-jugation bieget nach klarer Vorstellung des Verhält-nisses mit bestimmten Biegungslauten. Die irre-guläre ist daher dem rohen und sinnlichen Zustandeeines Volkes, und die reguläre seinem aufgeklärtemund verfeinerten Zustande angemessener, z. Alleneue Verba, welche daher ein Volk in dem lehternwaget, werden regulär seyn, weil der Grund desHörbaren für dasselbe in diesem Zustande so gut als

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