Von dem Verbo. §.419. 789
mit einer merkliche», Neigung der edlern Schreib-art für die letztere Form. Wollte ein Sprachlehrerdiese für unrichtig erklären, weil sie wider die Ana-logie der meisten irregulären Verborum ist, so wür-de er sich der Cultur der Sprache widersetzen, we-nigstens Mißtrauen wider seine Kenntniß des Gan-ges derselben verrathen. Da die Verfeinerung ei-ner Sprache nur nach und nach geschehen kann, sokann sie sich auch nur bey einzelen Theilen einesZeitwortes anfangen, und zwar bey solchen, wo dieÄnderung am wenigsten auffallend ist, und die Mgemeine Verständlichkeit am wenigsten störet. Siefängt sich gemeiniglich in der edlern und höhernSchreibart an, und gehet von da bis zu den niedri-gern forr. Jene sollte daher auch um deswillen nichtdie alten rauhen Formen mancher Zeitwörter, fleußt,fleucht, geuß u.s. f. in Schutz nehmen, welche wei.ler nichts für sich haben, als daß sie den Mund mehrfüllen. Bey dem folgenden Verzeichnisse der irregu-lären Verborum wird man Gelegenheit genug ha-ben, die Richtigkeit dieses ganzen Scches zu bestäti-gen. An den ältern und mittlern Zeiten waren derirregulären Verborum weit mehrere als gegenwärtig;auf die eben bemerkte Art sind sie nach und nach bisauf ungefähr zmeyhundert vermindert worden, vonwelchen doch manche im Hochdeutschen schon häufigregulär gebeuget werden, andere aber sich in einzelenTheilen der regulären Form nähern. Nach einemJahrhunderte fortschreitender Cultur werden derenvielleicht kaum noch hundert mehr übrig seyn.5. Der Grund dieser abweichenden Verborum ist, wiegesagt worden, die dunkele Empfindung des Hörba-ren ; ein Grund, der für uns in dem so weit getrie-benen Zustande der Cultur eigentlich gar kein Grundist, weil wir jetzt nicht die geringste Empfindung
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