826 i. Th. 2. Abschm 7. Kap.
können: der Voge! schlägt, die Uhr hat gesschlagen, sie haben geschrieben, er hat gele-sen. Ich sage, in einer und eben derselben Bedeu-tung; folglich gehören diejenigen Verba nicht hier-her, welche in verschiedenen Bedeutungen transitivund intransitiv sind; z. B. ich habe das Geldbekommm, und die Speise ist mir bekommen.
2. Diejenigen Intransitiva , deren ParticipiumPräteriti keine Concretion leidet. Eigentlich istdieses keine Regel, sondern nur ein Merkmahl, wor-an man diejenigen erkennet, welche haben bekom-men, oder vielmehr eine Folge des thätigen Begrif-fes des Intransitiv!, welcher daher das Hülfsworthaben erfordert. Der Grund davon ist dieser.Das Participium Prateriti hat als Adverbium,folglich auch in der Conjugation, eine mittlere Be-deutung, und kann sowohl leidend als thätig ge-braucht werden. Allein in der Concretion oder alsAdjectiv verstattet es nur allein die leidende oderhöchstens eine neutrale, eigentlich aber nie eine thä-tige Bedeutung. Ist nun die Bedeutung einesIutransitivi vorzüglich thätig, so lässet sich dessenParticipium Prateriti auch nicht concrescieren.Man kaun nicht sagen, ein geblirzrer Dolch, ei»gedurftccer Mensch, ein gedämpfter Geruch;folglich bekommen blitzen, durften und dampfendas Hülfswort haben. Ausnahmen werden sichfreylich auch finden, allein, wo finden sich die nicht?S. §. 46z und 464.
z. Alle Itransitiva, welche die Hervorbringungeines Tones bezeichnen, freylich nur, fo fern sie dieseHervorbringung eigentlich und zunächst bezeichnen,weil das Subject hier thätig ist; denn oben ist be-reits bemerket worden, baß, wenn diese Bedeutung
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