Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
829
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Von demVerbo. §. 4zo. 8^.9

brauck)e die meisten Abweichungen. Soll sie nichtwillkuhrlich seyn, sondern einen begreiflichen Grundhaben, so kann dieses kein anderer seyn, als weildergleichen Verba, wenn sie ohne alle Meldung desOrtes und der Absicht stehen, eine mehr thätigeBedeutung bekommen, als im entgegen gesetztenFalle. Das hat nun zwar in manchen Fällen seineRichtigkeit, aber nicht in allen, und wenn der Nie-derdeutsche sagt, ich habe den ganzen Tag ge-gangen, gesprungen, geritten, so wird der Ober-deutsche seyn gebrauchen, ohne daß man ihn deswe-gen eines Fehlers zeihen könnte.

Hierher gehören auch diejenigen Intransitivader Bewegung, welche figürlich von dem Behält-nisse gebraucht werden, da sie eigentlich nur von demInhalte gelten können; z. B. die Röhre hac denganzen Tag geflossen, das Faß hat gelaufen,die Augen haben geronnen, die Fontäne hacden ganzen Tag gesprungen. Der Grundleuchtet bald ein, weil hier das Behältniß, als dasSubject, thätig gedacht wird.

6. Alle Intransitiva, welche als Reciproca ge-braucht werden, wo folglich das Pronomen Recipro-cum den leidenden Gegenstand vorstellet, daher dieBedeutung hier herrschend thätig ist. Diese unddie folgende Regel sind ohne alle Ausnahmen, weilhier die thätige Bedeutung am stärksten einleuchtet;dagegen einige der vorigen ihrer desto mehr haben.Ich habe mich müde gegangen, gesessen, ge-ritten, sie haben sich satt sparzierer, er hat sichwund gelegen.

7. Alle Intransitiva, welche unpersönlich ge-braucht werden, weil hier das durch es unbestimmtausgedruckte Subject als thätig gedacht wird: es

hac