Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
863
Einzelbild herunterladen
 

Verbum. 8. Compositum. §.439. 86Z

Fälle sind denn nun keine andern, als diejenigen, mwelchen ein jedes anderes Adverbium hinter demVerbo zu stehen kommt. Es sind diese trennbarmPartikeln auch in nichts von andern Adverbien un-terschieden, als nur darin, daß sie, wenn sie, dergewöhnlichen Constructions-Ordnung zu Folge, vordem Verbo stehen müssen, mit demselben zusammengezogen und als ein Wort geschrieben werden.

Diejenigen, welche dieses Recht einmahl herge-bracht haben, sind folgende: ad, an, auf, aus,dep, dar (für da her,) ein, her, hin, mir, nach,nieder, ob, vor, wieder, ruil'u», zu, und nach dergewöhnlichen Schreibart der Neuern auch fort, losund rveg. Sie ziehen, wie alle übrige Bestim-mungswörter des Verbi den Ton auf sich, und sind,den einigen vorhin gedachten Umstand der Zusam--menziehung ausgenommen, auch in der Stellungvon ihnen nicht unterschieden: ausgießen, ichgieße aus, ich goß aus, ich habe aüsgegojsen,aüszugießen; st> wie man sagt, heute dommen,ich komme heure, ich kam heute, ich bin hemegekommen, heure zu kommen.

Alle diese trennbaren Partikeln sind Umstands-wörter, und zwar größten theils solche, welche auf?erdieser Zusammensetzung als Präpositionen gebrauchtwerden, oder doch ehedem so gebraucht wurden. Inder Zusammensetzung hingegen werden sie, die vierdurch, über, um und unter allenfalls ausgenom-men, nur als Adverbia betrachtet, folglich könnensie auch keinen Casum regieren, sondern müssen,wenn ein Casus nothwendig ist, wicderhohlet, odervon dem Verbo abgesondert gesetzt werden: er hatallen Mein aue-gegossen; aber: er hsr allenlVein aus dem Fasse gegossen»