Verbum. 8. Compositum. §.439.440. 967
Alles, was bisher gesagt worden, gilt auch vondenjenigen Verdis, welche mit einer trennbaren undunnennbaren Partikel zugleich zusammen geschetsind, wenn nähmlich die trennbare voran stehet:eiuberichten, sich mir jemanden einverstehen,etwas eingestchen, Geld einbeksmmc», ein-antworten, ausantworten, beybehalten, einsverleiben u. s. f. er berichtete es ein, er geste-het es ein, ich behalte es bey. Viele davon sindjm Hochdeutschen Defectiva, und werden nur indenjenigen Fallen gebrauche, in welchen die trenn-bare Partikel vor dem Verbo stehen kann. Mansagt zwar, als er es aueantwortete, es ihm ein-verleibte, sich mit ihmeinverftand; aber nicht,er antwortete es aus, er verstand sich mitihm ein, auch nicht gern, er verleibte es ihm sin.Eben dieses gilt von den mit aufer und auser zu-sammen gesetzten VerbiS, welche gleichfalls nurnoch in einigen ModiS und Zeiten gebraucht wer-den. S. mein Wörterbuch, wo weitläufig von die-sen Verdis gehandelt worden, welches ich hier nichtwiederhohlen will.
§. 440. Endlich haben wir im Deutschen auch z. ÄckeeNoch zusammen gesetzte Verba, welche in einem und und mmch-eben demselben Worte, und nicht selten in einer und "eben derselben Bedeutung z. ächte und unächre^,"^""'Ousammenjeizungen zugleich sind, wo folglich die g^GPartikel bald unzertrennlich mit dem Verbo ver.bunden bleibt, bald aber auch in den gewöhnlichenFallen hinter das Verbum tritt. Dieses sind die-jenigen, welche mit den vier Umstandswörterndurch, über, um Und unter zusammen gesctzetsind. Sind sie trennbar, so haben sie den Ton,und e6 findet hier alles Statt, was in dem vori-gen §. von den übrigen unachten Zusammenfttzun-
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