832 -.Th. 2.Abschtt. 7. Kap.
hingegen sind sie, wenn der leidende Gegenstand mitbemerket werden muß, welches, wie bey den Reci-procis entweder durch den Accusativ, oder durch denDativ geschiehet: es gereuet, schwindelt, ahn-der mir; es hungert, durstet, schläfert, frieretmich.
Da nun in beyden ein gewisses, obgleich sehrunbestimmt ausgedrucktes Subject thätig oder wir-kend vorgestellet wird, so werden auch alle Imper-sonalia im Deutschen mit dem Hülfsworte habenverbunden: es hat gedonnert, gebliizet, gefro-ren; es hat mir geahndet, geschwindelt, eshat mich gefroren, es hätte dir geziemet. Die-se Regel ist bey allen eigentlichen unpersönlichenVerbis so allgemein, daß sie auch keine einige Aus-nahme leidet. Wohl aber behalten diejenigen In-transitiva, welche eigentlich persönlich sind, wenn sieunpersönlich gebraucht werden, ihr ursprünglichesHülfswort seyn: es ist mir errvas Böses hegeg?net; es ist ein Fremder gekommen.
Eigentliche §. 449« Im engsten und eigentlichsten Verstan«Jmpersona- de werden nur diejenigen Verba unpersönlich ge-!ia- nannt, welche auf keine andere Art üblich sind, d. i.deren Prädikat von der Beschaffenheit ist, daß esnur von einem sehr unbestimmten Subjecte gesagtwerden kann, ob es gleich, wie schon gesagt "worden,in manchen Fallen erlaubt ist, dieses unbestimmteSubject in ein bestimmteres zu verwandeln. Dieseeigentliche Impersonalia leiden nun weder ein Pas-sivum, weil sie nur allein von einem unbestimmtenwirkenden Subjecte gebraucht worden, noch einenImperativ, weil dieser seiner Natur nach ein be-stimmtes Subject der zweyten Person erfordert, nochein concresciertes Participium Prateriti, weil ihre
Bedeu-