das Gute und Bc?se zn erkennen überh. 9
Wesen durch eine Bewegung recht oder unrechtZpplici^t werden, z. E.Speise, Tranck, Gisst,ein Dolch u. f. w. Und muß dcumenhero derLNenscd sein VOesen und dessen Nefchaf-fettheit woH! erkennen, damit er diese Dingegleichsam bey dem rechten Ende anmgreiffen wis-se , und sich nicht selbstm durch seine eigene Schulddamit schade.
16. Jedoch ist es im gemeinen bürgerlichen Le-ben so Herkommens, daß manapotioridi-aus-ferü'chen Dinge gut oder döse zu nennen psieqtt ,nachdem sie mehrenthcils zu des Menschen Ni/,tzcn oder Schaden können avpliciret werden,E.Speije und Tranc? ist was gutes, der Gifftwas schädliches, u. s. w.
17. So ist auch hiernach!? in Aiifthnng der^plicinmg außeriicds? Dinqe diestr Unter?scheid zu mcrcken, dcij; etliche Dinge zwar diemettsch!:chcn Rrafce zu vermehren schei-nen, aber dabey die Dallerzmg seiner Lxilren?vergeringern. z. E. ein gemacht Gedächtniß , aüzu-emsige? 8cu6iren , alle sehr empfindliche Belustiggung vcr Sinnen; andere aber seine Dauerungnatürlicher Weise besondern, ob sie gleich ebenseine RrZfte nicht in einem me-cklichei? (?rciä zuvermehren scheinen; als maßige Speise undTranck. maßige Beli-ftisung der Sinnen.
18. Jene werden gemeiniglich vsn denen, s»in Vocurcheilen inckeii, vor gute, diese aber ent-NÄer vor byss, »der doch zum wenigen für in-
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