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Wahren und Guten bestehet; So ist diese Be-gierde nur in so weil fnr gut zu achten, so ferne siesich in diesen Mitteln gründet, weil der Menschdabey niemahls seinen Schaden oder Übel lei-den kan.
74. So ferne sie sich aber auf etwas andersgründet, ist sie boft, weil sie nicht dauerhaft««seyn kan.
75. Ja wenn der Mensch seine Vernunft rechtgebrauchet, wird er auch die Ehrbegierde der erstenArt mehr für in<Zit?erem als für was gutes achsten, weil auch ohne die äußerliche Gleichachlungoder Vorsehung weder seinem Leben, noch seinenSinnligkeiten, noch dem Gebrauch seiner Ver-nunft etwas abgehet.
76. Aus der obangeführten Ungleichheit derStände der Menschen, ist ferner die Einführungdes iLigenthums der Güter in dem menschli,chen Geschlecht entstanden, daraus ist Hernach-mahls nothwendig eine Ungleichheit des Vermö-gens erwachsen, und folglich auch ein Mangelderselben oder Dürftigkeit. Diese hat die Men,schen genölhiget das Geld einzuführen, durchwelches man alles, wessen man bedürftig ist, an,schaffen kan. Dannenb^o ist die gemeine Begier,de andern gleich geachtet oder ihnen vorgezogenzu werden, ordentlich mit der Begierde nachGelde oder Reichthum vergesellschaftet.
77. Diese ist für gut zu achten, so ferne sienach den Regeln der gesunden Vernunft einge,
richtet