das Gute u. Bose zu erkennen überh. 29
richtet ist, und das erworbene Gut recht gebrau-chet, für boseaber, wem, solches nicht geschiehet.
78. Ja weil der Mensch, der seinen Verstandrecht brauchet, gar leichte erkennet, daß er ohneReichthum gar wohl seyn, und seine Güter ge-brauchen könne, (indem wir allbereit oben erweh-nel, daß der Mensch nicht viel eigenes zu semerDauerung gebrauche) so wird er auch denReichthum mehr für ein inckKerenr Ding, alsfür ein nothwendig Gut achten.
79. So ist auch endlich aus Einführung desllnlerscheids der Stände, so wohl auch aus de-nen unterschiedenen (?r?clen der Vortrcfligkeitder Menschen, und aus der dem Menschen einge-pflantzeten Geselligkeit eine Begierde entstanden,daß die Geringeren die Oberern und Vortrefii-chern hochgeachtet, und diese ihre Hochachtungzu erweisen nicht alleine freywillig viel ausserticheZeichen erfunden, durch ihr Thun und Lassen die-selben zu erkennen zugeben, sondern auch frey-willig der obern und vorlreflichern Menschen ihrThun und Lassen zu imiriren angefangen, welchesman eine Lhrbezeugung, Höflichkeit, 5om-/>/a//s»ce, u. f. w. nennen kan, woraus ein absonder-lich Wesen, das die Lateiner vecorum nennen,entstanden, auch alle Schamhaftigkeit daherihren Ursprung nimmet.
8«. Dieses Decorum und die aus Verletzungdesselben entstandene Gchamhaftigkeit ist, soferne sie die weisen und tugendhaften Leute vor
die