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Christian Thomasens Von Der Kunst Vernünftig und Tugendhaft zu lieben : Als dem eintzigen Mittel zu einem glückseeligen, galanten und vergnügten Leben zugelangen, Oder: Einleitung Der Sitten-Lehre ; Nebst einer Vorrede, In welcher unter andern der Verfertiger der curiösen Monatlichen Unterredungen freundlich erinnert und gebeten wird, von Sachen, die er nicht verstehet, nicht zu urtheilen, und den Autoren dermahleins in Ruhe zu lassen
Entstehung
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Glöckseeligtzet des Menschen. 6z

denen freyen Bürgern zukommen, und Hie einMensch als ein Mensch gar wohl entbehren kan.In Betrachtung der natürlichen Rechte werdensie so wohl als andere Menschen auch in denenRömischen Rechten geachtet.

16. Ja was will du von denen alten Leib-eigenen, daß sie demViehe und Todten gleichgeachtet werden, viel sagen? Das RomischeRecht ist vfflers gewohnet in seinen ö^ionibusund svnsten eine Sache anders und harter zu be-schreiben als sie ist. Die Römischen Ä.eibei-gene halten oft bessere Tage und ein vergnügterLeben , als, ich will nicht sagen, unsere Bcunen,sondern viel von unsern wohlhabendenBürgern, von was Stande sie auch seyn. Undgesetzt auch, daß ihrer viel in einem geringen unddem äußerlichen Ansehen nach armseelichen Zu-stand lebeten, so wolle ich doch lieber derarmsee»jige ^/c?sttt/ als ein LTlur oder ^monius, oderauch gar ^uZuttus seyn»

17. Endlich ist schon ein zu ewiger Gefan-genschaft Verdammter in anderer Leute Än-dencken lebendig rodt, so hat er doch mehr Ge-legenheit in seiner Gefängniß für sich selbst zuleben; ja manchen reistet GOTT durch diesesMittel aus dem lebendigen Tode der Wollust,des Geld-undEhr-Geitzesheraus, daß er in demKercker durch die Erkäntniß seiner selbst zu le-ben anfangt. Zu dem ist doch auch ein des Lan-des Verwiesener in Ansehen des Bürger-Rechts

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