Dasz.H.vonG'Ottalsdem
Schwang gehen solle; derohalben müssen sie den,seiden ane dem Licht der Natur her haben»
54- Denn was die allgemeine Gluckste»Ilgkcit des gemeinen N)ejens betlist, mustdu dich wohl in acht nehmen, daß du den zufal-ligen Zweck des ausserlichen Gottesdienstes nichtfür den hauptiMlichsten und vornehmsten hältst.Dieses begreift die Vernunft gar wohl, daß derNutzen des gemeinen Wesens durch den ausser,liehen Gottesdienst befördert werde, wenn einBürger den andern durch diese äußerliche Zei,chen seine innerliche Gottesfurcht, als den Grundaller Bürgerlichen Pflicht, zu verstehen giebt, undsolchergestalt das allgemeine Bürgerliche Ver-trauen dadurch immer mehr und mehr gemehretwird; Meine wie diese ausserliche Zeichen, als!vie nur erwchnet, sehr oftetriegen, also versioretauch derselben Unterlassung für sich nicht denWohlstand des gemeinen Wesens.
55. So ist auch dieses hierbcy wohl zu überle-gen, daß, wenn das zeitliche Imereile des ge-meinen Wesens der wahrhaftige Zweck desausserlichen GOtteediensteS seyn svlte, so würdeman auch sagen müssen, iXiß der Gottesdienstnach Unterscheid derer Kepudli^uen auch unter-schieden seyn, und der veränderliche Nutzen die-ser oder jener R.ex>ub!i^ue auch die Richtschnureines daselbst veränderlichen Gottesdienstes seynmüsse, welches doch sehr unförmlich und beynahegottioß klingen würde.
56. Und