S.iebeaUer Menschen. 211
Leistung der Gutthaten bei) demjenigen, Derdieselben empfahet, eine andere Tugend, dieDanckbarSett entstehet' also man wegen all,gemeiner Dienste der Leutseeligkeit, von demandern keine Danckbarkeit fordern könne; ebendeshalben, weil uns dieselben nicht sauer ankom-men sind. . .
26. Hieri'nnen aber ist eine Gleichheit zwischendenen OKiciis KuinaniratiL und denen Gutthaten,daß man weder zu jenen noch zu diesen, so wohl auchzu derDanckbarkeit deinen Menschen zuzwtn,gen pflege. Ja daß, wenn man gleich zu deeL.eurseeligkeit, Gutchätigkeit und Danck-barkeit jemand zwingen wolle, ( wie denn aufgewisse Maasse in denen Gesellschaften, darinnenein Ober-Herr ist» dieser seine Unteren, gar wohlzu denen Leistungen dieser Tugenden nach Gelegen-heit der Sachen und Umstände zwingen tan) den-noch so dann die aus einem Zwang herrührendeLeistungen, eben deswegen, weil sie nicht frey-willig, sondern gezwungen geschehen, den Namender Leutseligkeit, Gulthatigkeit und Dcmckbar-keit verliehren würvert.
27. Jedoch ist hiebey nicht zu laugnen. daß dieUrsachen, wegen welcher Man nach Anleitungder gesunden Vernunft Niewand zu einer vondiesen dreyen Tugenden zwingen kan, dennochunterschieden seyn, und solchergestalt dennoch einmercklicher Unterscheid zwischen der Leutsee-ligbeit an einem und am andern Theile zwischen
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