Liebe aller Menschen.
44. Unter denen übrigen beyden aber ist diemittelfke die beste. Denn es ist offenbahr,daß alle Verpflichtung und Schuldigkeit ur-sprünglich aus dem Wille« des Gesetz-Gebersherrühre, und daß'.also auch das Versprechen nurein Mittel sey, durch welches das Gesetz uns ver-pflichtet. Wer wolle aber nun wohl sagen,daß GOtt, der so ernstlich verbietet, daß mandem andern keine Gewalt noch Unrecht anthunsolle, dem Gewallthäter sinige Macht wolleZulassen, aus einem solchen gewaltsamen Ver-sprechen ein Recht zu erhalten, und das den Ge-walt, leidenden Theil demjenigen zu gut , deewider das Gefttze gehandelt , verbinden wvlw
45- Solchergestalt aber kan man leichte aufdie Urjachen der dritten Meinung antwor-
een. Denn wenn dee Gewaltthäter unrechtthut, indem er den andern zu den Versprechenzwinget, so thut er auch unrecht, wenn er diesesVersprechen sccepxiret, und daraus ein Rechterlangen will. So ist auch gcmtz nicht davor zuhalten, daß der Gewalt, leidende sich durch dasVersprechen seines.Rechts, allenfalls zu csm-penliren, begeben habe, theils weil ohne demdie Verzeihungen seines Rechts nicht leichte xr-e--.Amiret werden, und gcmtz kein Umstand hierbei)sst, daraus man solche schließen kvnte, theils auch,weil aus vbangeführter Ursache der Gewalt-thäter eben so wenig diese Verzeihung (wcW