Liebe aller Menschen. -zz
beleidigten Theil Zarisf^Qion zu thun, so kan ervon diesem wiederum oieGeoull nicht als einih-me mummendes Recht fordern.
6;. Aber das ist e? eben, was wir oben gesagthaben, daß ein grosser Unterscheid zwischen derGerechtigkeit und Liebe sey, und also haben wirallhier ein mercklich Exempel, daß uns die Lie-be zu etwas verbinden tonne, darzu wirvon Rechtswegen nicht angehalten wer-den tonte»:, und Saß es nicht allemahl vernünftigsey, allzugerecht zu seyn, oder seines Rechtes sichallzugenau zu bedienen.
64. Ich bescheioe mich ja wohl, daß es ein altSprichwort sey; 5 v// 6?»^/, ^m,?,- N)ilt dugeliebet se^n, so fimge erst an, und liebeandere, und also scheinet es zwar nach dem er-sten Ansehen, daß auch nach den Regeln derLiebe, derjenige, der uns nicht liebet, sondernvielmehr allen Haß und Verdrieß erweiset, vonuns nicht prstteiMren könne, daß wir ihm ausLiebe sein Verbrechen verziehen und Gedult mitihm haben sollen. Aber wenn wir die Sacheetwas schärffer überlegen, werden wir bald se-hen , daß uns auch dieses Sprichwort nicht imWege stehe.
65. Denn wir können es gleichergestalt auchfür unsere Meinung anführen. Eben deß-halben sollen wir gedultig seyn, damit wirkünftig auch von dem, der uns beleidiget hat,gelievel «erden, wenn wir ihm durch die Ge-
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