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1/2 (1834)
Entstehung
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110
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110 Erstes Buch. Dritter Abschnitt.

aus. Der Lese- oder Abschrcibczins war bei den verschiedenenWerken sehr verschieden, aber anch diese Benutzung von Schrif-ten so theuer, daß Aermere eben so wenig daran denkenkonnten, große Werke zu lesen, als sie zu kaufen. In Paris suchte man die übertriebenen Preise der Bücher dadurch zuermäßigen, daß Jeder, der mit Büchern handeln wollte, hierzudie besondere Erlaubniß der Universität nachsuchen mußte.Dann wurden die Abschriften von dazu veordncten Personendurchgesehen, berichtigt und zugleich der Preis derselben be-stimmt. Ein Schulbuch von 100 Seiten durfte höchstens nur10 Sols kosten. Bei Studenten durften die Buchhändlerglicht mehr als 6 Deniers, von anderen Personen aber 10Deniers vom Livre Profit nehmen. Buchhändler, die, vonder Universität nicht in Pflicht genommen waren, durften nurBücher verkaufen, die nicht über 10 Sols kosteten. Die Auf-sicht hierüber war den Dominikanern übertragen. Auf eini-gen anderen Universitäten, z. B. der Wiener, die nach derPariser errichtet war, hatte man ähnliche Einrichtung ge-troffen. ^)

§- 42.

Ans Allem kann man auf den geringen Stand der Biblio-theken in damaliger Zeit schließen. Ein Büchcrvorrath von100 Bänden galt schon als sehr ansehnlich. Ludwig III.,Kurfürst von der Pfalz, vermachte den seinigen von 152 Bän-den der Universität Heidelberg. Carl IV. schenkte seinenganzen Vorrath von 114 Codices, die er aus der Vcrlassen-schaft des Dechants Wilhelm von Hasenburg auf demWischchrad an sich gebracht, seiner Universität zu Prag. Jo-hann, Herzog von Berry besaß 85 Bücher. PeterEngclbrecht, Maximilians 1. Informator und nachherigererster Bischof zu Wieuerisch-Neustadt, verschaffte seinen Geist-lichen 80 Bücher. Der ganze Büchcrvorrath des berühm-

1. ) Meusel a. a. O. 2r Abschnitt S. LS4.

2. ) Rößig, Handbuch des Buchhandelsrechts. S. »s.