Inhalt. XM
S-tt-
§ 14it.Die exodromijche Verwaltung...........24V
Die bewußten Maßregeln zur Befestigung der inter-valutarischen Kurse werden als exod römische Verwaltung be-zeichnet. Wenn zwei Staaten für ihr valutarisches Geld dasgleiche hylische Metall benutzen, tritt die Kursbefestigung auto-matisch ein, aber nur bei geringen und kurz dauerndenSchwankungen. — Bei andern Staaten sind die exodromischenMaßregeln verwickelter, zum Beispiel in Österreich seit 1894:sogenannte Devisenpolitik. Ähnlich in Rußland seit 1892.Diese Maßregeln ergreift stets der Staat, dessen handels-politische Stellung die schwächere ist.K 14b.Der Synchartismus..................2S6
Gewisse Münzen erhalten zuweilen durch StaatsverträgeGeltung in mehr als einem Staate; zum Beispiel der Vereins-taler galt im Zollverein und in Österreich ; das Fünsfrankenstückgilt in Frankreich, in Belgien und in der Schweiz . Solche Geld-stücke haben Synchartismus. Sie sind bequem für den Reise-verkehr, aber sie verbürgen nicht einen festen intervalntarischenKurs; und zwar deshalb, weil die Staaten, trotz des Synchartal-verhältnisses, in der Wahl ihrer valutarischen Geldarten voneinander unabhängig bleiben.§ ISs.D-r feste Kurs als letztes Ziel...........261
Der letzte Grund aller Wähungsänderungen in der neuerenZeit ist die Befestigung der intervalutarischen Kurse. Aus diesemGrunde ging Frankreich 1876 zur Goldwährung über, ebenso dasDeutsche Reich im Jahre 1871 ff. Nicht aus Vorliebe für dasMetall Gold, sondern weil durch Annahme der Goldwährungdie intervalutarischen Kurse gegen England leichter zu regelnwaren. In Österreich erstrebte man 1892 Goldwährung, umdie Kurse gegen daS Deutsche Reich zu befestigen.§ ISd.Fürs Ausland bares, fürs Inland notales Geld . 26«
Neben der Ausbreitung der Goldwährung bemerkt manlängst überall die zunehmende Benützung notaler Geldarten iminneren Verkehr; dies findet in England, in Frankreich , imDeutschen Reich und in Österreich statt. Das bare Geld wirdmehr und mehr in den Banken gesammelt, und dient zurRegelung des Verkehrs mit dem Auslande. Die Verwendungder notalen Geldarten im inneren Verkehr ist kein Mißbrauch,sondern eine Weiterentwicklung.
Daß bares Geld ganz entbehrt werden könnte, läßt sich nurbehaupten für größere Staatsverbände, die aber unwahrscheinlichsind.
Wegen des ausländischen Verkehrs wird bares Geld wohlnoch weiter nötig sein.