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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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XIV

Inhalt,

Viertes Kapitel.Übersicht nach Staate».

ß 16. England .......................287

Kurze Übersicht des englischen Geldwesens, vom Mittelalterbis 1816.

K 17. Frankreich .......................304

Überficht des französischen Geldwesens von 1803 bis 1870.Das Ende des französischen Bimetallismus 1876 durch Ein-stellung der unbeschränkten Silberausprägung.

§ I8a.Deutsches Reich im Jahre 1905 ........... 32?

Beschreibung der damaligen Geldverfassung; sieben Geld-arten: 1. Goldmünzen; 2. die Reichs-Silbermünzen; 3. dieNickel- und Kupfermünzen; 4. die Taler; 5. die Rcichskassen-scheine; 6. die Noten der Reichsbank; 7. die Noten einigerprivilegierter Banken.§ 18b.Deutsches Reich; Übergang 1871 bis 1376 ...... 335

Schilderung der Maßregeln durch welche die Goldwährungan Stelle der früheren Silberwährung trat. VorgeblicheGründe für die Änderung. Der wahre Grund liegt in denintervalutarischen Beziehungen zu England als der damals vor-herrschenden Handelsmacht. (Vergl. auch Z 23.)Z 19. Osterreich 1857 bis 1892 ............... 351

Dieösterreichische Währung", ursprünglich eine Silber-währung, eingeführt wegen der intervalutarischen Beziehungenzum Zollverein; sie wird durch kriegerische Ereignisse zerrüttet,1859. Es werden 1866 auch Staatsnoten geschaffen. DerSilbergnlden wird akzessorisch und erhält Agio. Dies Agioverschwindet im Juni 1878; die Silberwährung wird aber nichtwieder hergestellt, da im Deutschen Reiche Goldwährung ein-geführt ist.

§ 20. Österreich 1392 bis 1900 ............... 376

Man beschließt Übergang zur Goldwährung. Zuerst wirdein Pari mit dem Goldgeld der westlichen Länder beschlossen,auf Grund des Kurses in de» Jahren 1879 bis 1891. HieraufAnschaffung großer Goldvorräte durch eine Goldanleihe. Dasbare Goldgeld wird geschaffen, aber nicht in den Berkehr ge-bracht; die Bank wird mit Goldgcld ausgestattet. Das inter-valutartsche Agio des deutschen Geldes verschwindet vorerstkeineswegs. Die exodromischen Maßregeln beginnen 1394 undhaben den Erfolg, daß das Agio der deutschen Währung fastganz aufhört. Das valutarische Geld Österreichs sind aber die Bank-nöten, die vorläufig uneinlösbar bleiben. Die beiden Staatender Monarchie stellen noch immer die Einlösbarkeit in Aussicht.