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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Erstes Kapitel, Zahlung, Geld und Metall.

drittens, die Werteinheit, welche von nun an in Gebrauchtreten soll, wird definiert, indem festgesetzt wird, wie sie sich zurvorigen Werteinheit verhält; sie wird also historisch definiert.

Eine andere als die historische Definition der neuen Wert-einheit gibt es im allgemeinen nicht; sie bedeutet: daß so undso viele neue Werteinheiten, durch das neue Zahlungsmitteldargestellt, juristisch tauglich sind zur Tilgung einer bestehendenSchuld im Betrage von einer alten Werteinheit.

Die Definition der neuen Werteinheit besteht also darin,daß angegeben wird, wie viele neue Werteinheiten juristischäquivalent sind einer alten Werteinheit.

Diese Definition hat gar nichts zu schaffen mit dem Stoff,aus welchem etwa das alte Zahlungsmittel bestand; sie hat auchgar nichts zu schaffen mit dem Stoff, aus welchem etwa dasneue Zahlungsmittel besteht. Sie enthält nur eine Beziehungder neuen zur alten Werteinheit, also einen rekurrenten An-schluß.

All dies ist bereits in den Zeiten des Autometallismus derFall. Nehmen wir an, es werde vom Erz übergegangen zumSilber, so kann dies nur so geschehen:

Erstens der Staat beschreibt das neue Zahlungsmittel, indemer etwa sagt: es soll aus dem Metall Silber bestehen;

zweitens der Staat sagt: die neue Einheit heißtPfundSilber"; und für die Benennung des neuen Zahlungsmittelsstellt er in diesem besonderen Falle die Regel auf, daßman sie durch das physikalische Experiment der Wägung finde.Jede Silbermenge heißt juristisch so vielePfund Silber", alssie Pfunde wiegt;

drittens der Staat sagt: die EinheitPfund Silber" trittan die Stelle von so und so vielen früheren Einheiten, sagenwir beispielsweise von fünfzigPfunden Erz". Das ist diejuristische Definition der neuen Einheit.

Sobald dies alles geschehen ist, hat sich der Übergang vomErze zum Silber vollzogen.

Es wird häufig übersehen, daß der Autometallismus bereits