Druckschrift 
Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
Seite
17
Einzelbild herunterladen
 

§ I. Kutometallismus: Nominalität der Werteinheit. 17

Silber nur das damalige Zahlungsmittel sieht, der wird er-warten, daß später nur das entsprechende Zahlungsmittel ge-liefert werde. Wie ist dieser Streit zu lösen? Er ist von altersher gelöst, indem der Staat nicht bewußt, aber aus seinerHandlungsweise erkennbar folgende Präsumtion durchführt:

Eine Schuld, die auf Mengen eines Stoffes lautet, welcherbei Begründung der Schuld Zahlungsmittel war, ist einenominale lytrische Schuld z soll sie als eine Realschuld aufgefaßtwerden, so ist eine Klausel nötig, welche dies ausdrücklich ver-langt. Wo aber die Klausel fehlt, da hat man es mit Nominal-schulden zu tun.

Dies wird später noch erweitert: eine Schuld, welche aufWerteinheiten lautet, bedeutet so lange eine Nominalschuld,als nicht ausdrücklich gesagt ist, daß die damaligen Zahlungs-mittel in ihrer Eigenschaft als bloß physische Sachen gemeintwaren.

Die Realität der Schulden muß also ausdrücklich erklärtwerden; die Nominalität der lntrischen Schulden hingegen wirdim Zweifelsfalle vom Staat vorausgesetzt.

Dies Verhalten des Staates, der die Rechtsordnung hütet,beginnt nicht etwa erst mit der Schaffung des Geldes, zum Bei-spiel bei der Ausmünzung des lntrischen Metalls oder gar beider Einführung des selbständigen Papiergeldes, sondern in demAugenblick, in welchem zuerst eine Änderung des Zahlungsmittelsauftrat; vorher war kein Anlaß vorhanden, über diese Frage:ob Realität oder Nominalität" einen Beschluß zu fassen.

Sobald der Staat ein neues Zahlungsmittel an Stelle desalten einführt, ist juristisch dreierlei erforderlich:

Erstens, die Rechtsordnung beschreibt das neue Zahlungs-mittel so, daß es ohne weiteres erkennbar ist;

zweitens, die Rechtsordnung setzt einen Namen für die Wert-einheit fest und benennt die neuen Zahlungsmittel nach diesemNamen; hierdurch ist dieGeltung" der neuen Zahlungsmittelin Werteinheiten angeordnet;

Knapp, Theorie des Geldes, 2. Aus>> 2