16
Tistes Uapitel. Zahlung, Geld und Metall.
die Werteinheit mindestens im Augenblicke des Übergangs alsnominal betrachtet werde. Ist einmal Geld geschaffen, so kannes wieder nur dadurch verändert werden, daß man die Nominalitätder Werteinheit in Anwendung bringt, die ja durchaus nurdarin besteht, daß das Zahlungsmittel vom Staate geändertwerden kann, während die relative Größe bestehender Schuldenaufrecht erhalten wird. Die Nominalität der Werteinheit, alsoauch der lntrischen Schulden, ist nicht etwa eine neue, sonderneine uralte Erscheinung, die noch heute fortbesteht und ewigbleiben wird; sie ist mit jeder Beschaffenheit des Zahlungsmittelsvereinbar; sie ist nichts anderes als die notwendige Bedingung,von einem Zahlungsmittel zum anderen vorzuschreiten. Nur bleibtsie unbemerkt in Zeitabschnitten, welche keine Änderung desZahlungsmittels enthalten; man schließt dann aus der zeit-weiligen Beständigkeit des Zahlungsmittels irrtümlich auf dessengrundsätzliche Unveränderlichkeit.
Das Bleibende an den lntrischen Schulden ist also nichtdas Zahlungsmittel, sondern der Grundsatz, daß diese Schulden,in alten Werteinheiten ausgedrückt, alle auf die gleiche Weisein neue Werteinheiten umgerechnet werden, so daß also ihrerelative Größe unveränderlich ist. Nach welcher Regel dieseUmrechnung geschehen soll, das wird bei jeder Änderung derWerteinheit vom Staate vorgeschrieben. Dies Verhalten desStaates mag viele Interessenten schädigen — es ist aber zugleichfür viele andere Interessenten ein Schutz, insbesondere dann,wenn das alte Zahlungsmittel nicht lieferbar ist: sonst würdesich der Schuldner nicht befreien können!
In der authylistischen, insbesondere in der autometallistischenVerfassung fehlt in der Regel ein Eigenname für die Wert-einheit; man benutzt vielmehr die Bezeichnung „Pfund Erz"oder „Pfund Silber" doppelsinnig, so daß es unklar bleibt, obeine Realschuld gemeint ist oder eine Nominalschuld. Wer alsoErz oder Silber als Gegenstand der Technik auffaßt, der wirdsolche Schulden als Realschuldeu betrachten, also fordern, daßdas genannte Material geliefert werde. Wer aber im Erz oder