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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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§ 3. Die zikulatorische Befriedigung.

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Die genauere Einteilung der chartalen Zahlungsmittel, alsodes Geldes, schieben wir noch auf es muß zunächst Rechen-schaft gegeben werden über die Art der Befriedigung, welchebeim Gebrauch der chartalen Zahlungsmittel eintritt.

§ 3.

Die zirkulatorische Befriedigung.

Der Grund, weshalb pensatorische Zahlungsmittel an-genommen werden, ist, wie wir wissen, ein doppelter:

Der Annehmer hat die Wahl, ob er sie technisch oderzirkulatorisch verwenden will.

Will er sie technisch verwenden, so überlegt er sich sehrgenau die Beschaffenheit und die Menge des Stoffes.

Will er sie aber zirkulatorisch verwenden, so kommt es ihmnur auf die Geltung an, welche eine juristische Eigenschaft ist;Art und Menge des Stoffes sind ihm dann gleichgültig.

Wenn wir nun die Befriedigung betrachten, welche demAnnehmer chartaler Zahlungsmittel, also dem Annehmer vonGeld zu teil wird, so kann man allerdings nicht behaupten,daß dieselbe niemals real sei; denn es gibt Geldarten, welcheneben ihrer chartalen Verfassung eine reale Befriedigung dar-bieten. Eine solche Geldart ist zum Beispiel das bare Geld,dessen gar nicht leichte Begriffsbestimmung wir später kennenlernen werden: es hat schon die Verfassung eines chartalenZahlungsmittels und hat noch die Eigenschaft, wenigstens solange es vollwichtig ist, in dem Sinne real zu befriedigen, wiees morphisch-pensatorische Zahlungsmittel tun würden.

Aber sehr viele andere Geldarten, seien es Münzen oderScheine, erlauben, wenn sie als Material betrachtet werden,entweder gar keine technische Verwendung (Papier ) oder nureine solche, die mit dem größten Verluste verbunden wäre, sodaß also bei ihnen die reale Befriedigung praktisch durchausnicht in Frage kommt.

Das Geld im allgemeinen bietet also keine Sicherheit der