K Z. Die zirkulatorijche Befriedigung.
41
heraus, und das tut er mit Vorliebe. Denn der natürlicheMensch ist publizistisch gestimmt; er will, in begreiflicher Sorgefür das allgemeine Wohl, seine Wirksamkeit einsetzen, um dasGute ins Leben zu rufen. Wer wollte ihm da entgegentreten!
Dies aber ist nicht die Stellung des Theoretikers: der hatdie lvtrischen Verfassungen, die guten und die schlechten, mitgleicher Aufmerksamkeit zu verfolgen. Er will nicht in ersterLinie Ratschläge erteilen, sondern die Grundzüge darlegen. Fürihn ist das Wesentliche etwas ganz anderes als das praktischWichtige. Er ist nicht publizistisch gestimmt, sondern philo-sophisch. Ihm ist die praktisch gefährliche Verfassung geradedeshalb lieb, weil man aus ihr die wesentlichen Eigenschaftenam deutlichsten erkennt — aber er hütet sich allerdings sorg-fältig, eine solche Verfassung zu empfehlen. Er empfiehlt über-haupt nicht, sondern er erklärt die Erscheinungen. Die Tätig-keit für Verwirklichung des Besten überläßt er dem Publizisten.Nichts ist gewöhnlicher, als daß der wirksamste Publizist zugleichder schwächste Theoretiker ist. —
Wenn einmal das Geld allen stofflichen Inhalt abgeworfenhat, was keineswegs immer geschieht sondern nnr geschehen kann,so pflegt man ihm vorzuwerfen, daß es keine wirkliche, eigent-liche, wahre Zahlung mehr bewirke. Gewiß nicht, wenn manunter Zahlung nur eine stoffliche Zahlung versteht! Aber dieJurisprudenz hat sich der politischen Macht zu fügen; unsereRechtsordnung erkennt mitunter solche Zahlungen an, also sindsie für den Juristen wahre Zahlungen — nur wird die Juris-prudenz genötigt, den früher engeren Begriff der Zahlung ent-sprechend zu erweitern.
Man hört auch zuweilen folgenden Einwurf gegen dasunstoffliche Chartalstück: solche Zettel, wie sie das Papiergeldim strengen Sinne des Wortes darbietet, seien Schulden-verschreibungen des Staates; eine Zahlung mit solchen Zettelnsei eine Anweisung aus den Staat, also nur eine vorläufigeBefriedigung, die noch eine Leistung von seiten des Staateserwarten lasse; also keine definitive, mithin keine eigentliche