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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Z 8s. Banknoten.

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wo so häufig vorgekommen, daß es dort weit richtiger wäre,zu sagen: eine Banknote ist ein unwirksames Zahlungsversprechen.Trotzdem blieb der Name Banknote bestehen, und was viel wich-tiger ist: ihr Gebrauch dauerte fort.

Hier hat man nur die Wahl zwischen zwei Auffassungen:entweder muß man sagen, uneinlösbare Banknoten heißen nurso, sind aber keine; oder man muß sagen: die Banknote ist falschdefiniert gewesen.

Der letztere Weg scheint mir der richtigere, damit man imZusammenhange mit dem allgemeinen Sprachgebrauche bleibt.Man muß anders definieren. Die Banknote kann ein wirksamesZahlungsversprechen sein, aber es ist nicht ihr Wesen. Es istnur ihr anfängliches Wesen, womit sie sich in die Welt ein-schmeichelte, abermals mit der bekannten List, welche der Nechts-geschichte innewohnt.

Nehmen wir einmal den ursprünglichen Zustand an, alsdie Banknote ein wirksames Zahlungsversprechen war. Damalsverstand es sich von selbst, daß diese Note unbedingt gebrauchtwerden konnte, um Zahlungen an die Bank zu leisten. Wennmir die Bank hundert Mark schuldig ist, weil ich Inhaber einerihrer Noten bin, so kann ich diese Urkunde zweifellos benützen:erstens, um mir die hundert Mark auszahlen zu lassen; zweitensaber auch, um hundert Mark an die Bank zn zahlen, im Falle,daß ich ihr so viel schuldig wäre. Die Note ist also auch einZahlungsmittel für Zahlungen an die Bank.

Wenn nun die Bank trotz des Versprechens die Noten nichtmehr einlöst dann bleibt immer noch die zweite Verwendungbestehen: die Bank nimmt die Note noch in Zahlung an.

Die allgemeine Natur der Banknote ist also gar nicht dasZahlungsversprechen, denn dies ist nur ein besonderer Fall, durchden ein kompensatorisch verwendbares Mittel für Zahlungen andie Bank entsteht!

Vielmehr ist die Banknote eine chartale Urkunde, auf welchereine Summe valntarischen Geldes genannt ist; die rechtlicheNatur der Urkunde besteht darin, daß die Bank verpflichtet ist.