Druckschrift 
Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
Seite
167
Einzelbild herunterladen
 

H 10. Stauung des akzessorischen Geldes.

167

es in der Regel ein negatives Agio hat, und nur so lange es einsolches hat, ist es für unsere augenblickliche Betrachtung wichtig.

Ebenso ist es der Staat selber, der mitunter Kassenscheineausgibt: da man sie mit wertlosen Platten (Papier ) versieht,so gehören sie stets, solange sie akzessorisch sind, zu den Geld-arten mit negativem Agio; aber nur solange sie akzessorisch sind,gehören sie zu dem Fall, den wir jetzt betrachten.

Die ebengenannten beiden Arten des staatlich emittiertenakzessorischen Geldes mit negativem Agio kann der Staat leichtregeln, da er selber die Emission in Händen hat.

Er läßt Scheidegeld nur so weit herstellen, als es erforder-lich ist, und er merkt die beginnende Stauung leicht am Zu-stande seiner eigenen Kassen, wo es sich anzuhäufen beginnt,wenn die Grenze der Zweckmäßigkeit überschritten ist. In derRegel wird ein Betrag schätzungsweise festgestellt, zum Beispiel10 oder 14 oder 20 Mark auf den Kopf der Bevölkerung: dasScheidegeld wirdkontingentiert". Der Zweck dieser Maßregelist nicht (wie man häusig glaubt), den Verkehr von einer Über-wucherung dieser Geldart zu bewahren, denn solange der BegriffScheidegeld aufrecht erhalten wird, kann nicht mehr davon in Um-lauf kommen, als erforderlich ist: wegen des beschränkten avo-zentrischen Annahmezwanges und der unbeschränkten epizentrischenVerwendung. Sondern der Zweck ist, eine Stauung in den Kassendes Staates zu vermeiden. Mit den Kassenscheinen, wenn derStaat solche als akzessorisches Geld emittiert, verhält es sichganz ähnlich: man kann leicht das zulässige Maß durch vor-sichtige Versuche feststellen, indem die beginnende Stauung dasZeichen gibt, daß im Verkehr nichts mehr davon erwünscht ist.Auch hier wird aber häufig von vornherein ein fester Betragals Regel aufgestellt, wie z. B. im Deutschen Reich; doch istdieseSperrung", das heißt die Festhaltung eines willkürlichgegriffenen Betrags der Emission, nichts anderes als eine Maß-regel, um die Stauung in den Staatskassen zu verhüten.

Unmäßige Emission von Scheidegeld und von Kassenscheinen,solange beide Geldarten ihre akzessorische Stellung bewahren,